Nebenkostenrechner: Ihre Kosten pro m² im Vergleich
Sind Ihre Nebenkosten zu hoch? Tragen Sie Wohnfläche und Kosten aus Ihrer Abrechnung ein – der Rechner zeigt Ihre Nebenkosten pro m² und Monat neben dem Durchschnitt aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds. Auf Wunsch auch für jede Kostenart einzeln.
Stand: 30.09.2026 · Vergleichswerte aus dem Abrechnungsjahr 2024
Ganze Abrechnung kostenlos prüfenIhre Zahlen bleiben auf Ihrem Gerät: Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert oder übertragen.
Einzelne Kostenarten vergleichen (optional)
Tragen Sie die Beträge aus Ihrer Abrechnung ein – jeweils Ihren Anteil in Euro, nicht die Kosten des Hauses. Leere Zeilen zählen nicht mit. Vergleichswerte in Euro pro m² und Monat aus dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024.
Wie hoch sind Nebenkosten pro m² im Durchschnitt?
Im Durchschnitt 2,67 € pro Quadratmeter und Monat – laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds für das Abrechnungsjahr 2024.
Für eine Wohnung mit 75 m² entspricht der Durchschnitt 200,25 € im Monat. Der Gesamtdurchschnitt liegt unter 3,68 €, weil nicht in jedem Haus jede Kostenart anfällt – etwa ein Aufzug oder ein Hauswart. Alle Kostenarten mit Erklärung und Einordnung finden Sie im Beitrag Wie hoch dürfen Nebenkosten sein?
So rechnen Sie Ihre Nebenkosten pro m² aus
Eine Formel, drei Zahlen aus Ihrer Abrechnung.
Ihre Nebenkosten ÷ Wohnfläche ÷ Monate = Kosten pro m² und Monat
| Ihr Anteil an den Nebenkosten laut Abrechnung, mit Heizung | 1.848,00 € |
| ÷ 60 m² = pro m² im Abrechnungszeitraum | 30,80 € |
| ÷ 11 Monate = pro m² und Monat | 2,80 € |
Das Beispiel liegt über dem Durchschnitt von 2,67 €, aber unter 3,68 €. Nehmen Sie für die Rechnung die tatsächlichen Kosten aus der Abrechnung, nicht Ihre monatliche Vorauszahlung – die ist nur ein Abschlag. Ob auf dem Papier „Nebenkosten“ oder „Betriebskosten“ steht, spielt für die Rechnung keine Rolle; was die Begriffe unterscheidet, lesen Sie hier.
Meine Nebenkosten liegen über dem Durchschnitt – was nun?
Ein hoher Wert ist ein Anlass zum Nachsehen, noch kein Fehler. So gehen Sie vor.
Einzelne Kostenarten vergleichen
Oft macht eine einzelne Position den Unterschied. Tragen Sie die Beträge oben unter „Einzelne Kostenarten vergleichen“ ein – der Rechner markiert, wo sich ein genauerer Blick lohnt.
Belege einsehen
Sie dürfen die Rechnungen und Verträge hinter der Abrechnung grundsätzlich einsehen. So sehen Sie, woraus eine hohe Position besteht. So funktioniert die Belegeinsicht.
Wirtschaftlichkeit ansprechen
Der Vermieter muss den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Ein Verstoß muss aber konkret dargelegt werden – der Vergleich mit einem Durchschnitt allein genügt nach der Rechtsprechung nicht (BGH, VIII ZR 340/10).
Frist im Blick behalten
Einwendungen gegen die Abrechnung erheben Sie grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach Zugang (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). So legen Sie Widerspruch ein, das Datum zeigt der Fristenrechner.
Umgekehrt gilt auch: Nicht umlagefähige Kosten, ein falscher Verteilerschlüssel oder ein Rechenfehler können in einer Abrechnung stecken, die im Durchschnitt liegt. Ob Ihr Anteil richtig verteilt ist, rechnen Sie mit dem Verteilerschlüssel-Rechner nach; welche Kosten gar nicht umgelegt werden dürfen, steht unter nicht umlagefähige Kosten.
Häufige Fragen
Sind die Heizkosten im Durchschnitt von 2,67 € enthalten?
Nebenkosten oder Betriebskosten – was trage ich ein?
Welche Wohnfläche soll ich eintragen?
Mein Wert liegt im Durchschnitt – ist die Abrechnung dann richtig?
Wie aktuell sind die Vergleichswerte?
Darf ich den Rechner auf meiner Website einbinden?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- Deutscher Mieterbund – Betriebskostenspiegel für Deutschland, Abrechnungsjahr 2024, Meldung vom 18.12.2025 (Durchschnitt 2,67 €, bis zu 3,68 €) – mieterbund.de
- Deutscher Mieterbund – „Alle Betriebskostenarten im Überblick“, 18.12.2025 (Werte je Kostenart, Abrechnungsjahr 2024) – PDF auf mieterbund.de
- Deutscher Mieterbund – „Der Betriebskostenspiegel“ (Erläuterungen), 18.12.2025 (keine verbindliche Überprüfung einzelner Abrechnungen, aber Anlass, einzelne Positionen genauer anzusehen) – PDF auf mieterbund.de
- BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 340/10 (Pressemitteilung Nr. 122/2011: Darlegungslast des Mieters, keine Aussagekraft überregionaler Durchschnittswerte im Einzelfall) – bundesgerichtshof.de
- § 556 Abs. 3 BGB – Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Satz 1), Einwendungsfrist von 12 Monaten (Satz 5)
Stand: 30.09.2026
Der Durchschnitt zeigt die Richtung. Die Prüfung zeigt die Details.
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Diesen Rechner auf Ihrer Website einbinden
Sie schreiben für eine Redaktion, einen Ratgeber oder einen Mieterverein? Sie dürfen den Nebenkostenrechner kostenlos einbetten — dauerhaft, ohne Anmeldung und ohne Rückfrage. Die Vergleichswerte aktualisieren wir, sobald der Mieterbund einen neuen Betriebskostenspiegel veröffentlicht. Im eingebetteten Rechner läuft bewusst kein Tracking und kein Cookie-Banner. Die letzte Zeile sorgt dafür, dass das Fenster automatisch mitwächst — sie ist optional.
Lieber nur verlinken? Die Adresse lautet https://mietchecker.app/nebenkosten-rechner
Hinweis: Der Rechner vergleicht Ihren Wert mit bundesweiten Durchschnittswerten (Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds, Abrechnungsjahr 2024). Durchschnittswerte sind keine Obergrenzen; Ihr Haus kann aus nachvollziehbaren Gründen abweichen. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG — im Zweifel Mieterverein oder Fachanwalt fragen. Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen — die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.