Stimmt Ihr Anteil?
Die meisten Nebenkosten werden nach Wohnfläche oder nach Personenzahl verteilt. Drei Zahlen eingeben — und Sie sehen, welcher Betrag rechnerisch auf Sie entfällt und ob die Abrechnung dazu passt.
Was der Rechner nicht sieht
Drei Dinge entscheiden mit — und stehen nicht in diesen drei Zahlen.
Ist der Verteilerschlüssel überhaupt zulässig?
Ohne Vereinbarung im Mietvertrag gilt die Wohnfläche als gesetzlicher Auffangschlüssel (§ 556a Abs. 1 BGB). Ein davon abweichender Schlüssel muss vereinbart sein.
Verteilerschlüssel erklärt →Stimmt die angesetzte Wohnfläche?
Weicht Ihre tatsächliche Fläche von der abgerechneten ab, wirkt sich das auf fast jede Position aus — der Fehler multipliziert sich.
Wohnfläche falsch? →Heizung und Warmwasser laufen anders
Dort schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass 50–70 % nach erfasstem Verbrauch verteilt werden — eine reine Flächenverteilung ist dort unzulässig.
Heizkosten prüfen →Häufige Fragen
Welcher Schlüssel gilt, wenn im Mietvertrag nichts steht?
Darf der Vermieter den Schlüssel einfach ändern?
Warum weicht mein Ergebnis leicht ab?
Gilt das auch bei unterjährigem Einzug?
Eine Position geprüft — und der Rest?
Eine Nebenkostenabrechnung hat oft fünfzehn Positionen. Laden Sie sie hoch — die kostenlose Vorschau rechnet alle Summen nach und zeigt, welche Posten auffällig sind.
Hinweis: Der Rechner bildet die gängigen Verteilerschlüssel nach Fläche und Personenzahl ab. Abweichende Vereinbarungen, unterjährige Zeiträume und verbrauchsabhängige Positionen können zu anderen Ergebnissen führen. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen — die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.