12 Monate für den Vermieter — 12 Monate für dich§ 556 Abs. 3 BGB — beide Fristen, ein ParagraphRechtsstand: Juli 2026
Kostenloser Rechner · § 556 BGB

Fristenrechner für die Nebenkostenabrechnung

Zwei Fristen entscheiden alles: Der Vermieter hat 12 Monate Zeit abzurechnen — und du hast 12 Monate Zeit zu widersprechen. Datum eingeben, Frist sofort sehen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

1 · Bis wann darf der Vermieter abrechnen?

Die Abrechnung muss dir spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bei Abrechnung nach Kalenderjahr ist das Ende meist der 31.12.

2 · Bis wann kannst du widersprechen?

Einwendungen gegen die Abrechnung musst du innerhalb von 12 Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Zugang = der Tag, an dem die Abrechnung in deinem Briefkasten oder Postfach war.

Was hinter den beiden Fristen steckt

Ein Paragraph, zwei Richtungen — und sehr unterschiedliche Folgen.

Frist 1 · Vermieter

Abrechnungsfrist: 12 Monate ab Zeitraum-Ende

Verpasst der Vermieter die Frist, kann er eine Nachzahlung in aller Regel nicht mehr verlangen — außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Dein Guthaben verfällt dadurch nicht.

Keine Abrechnung erhalten? →
Frist 2 · Mieter

Einwendungsfrist: 12 Monate ab Zugang

Innerhalb dieser Zeit musst du konkrete Einwendungen erheben — danach sind sie grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn die Abrechnung objektiv falsch ist.

So legst du Widerspruch ein →
Außerdem

Rückforderung: 3 Jahre Verjährung

Zu viel gezahlte Beträge kannst du grundsätzlich drei Jahre lang zurückfordern (§§ 195, 199 BGB) — gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand.

Alle Fristen im Detail →

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Rechner?
Für Wohnraummiete in Deutschland mit vereinbarter Betriebskosten-Vorauszahlung. Bei Gewerbemiete gilt § 556 BGB nicht direkt, und bei einer echten Pauschale gibt es gar keine Abrechnungspflicht.
Was passiert, wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist?
Eine Nachforderung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) — es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Dein Anspruch auf die Abrechnung selbst und auf ein Guthaben bleibt bestehen.
Zählt das Datum auf der Abrechnung oder der Tag im Briefkasten?
Der Zugang zählt — also der Tag, an dem die Abrechnung so in deinen Machtbereich gelangt ist, dass du sie zur Kenntnis nehmen konntest. Das Erstellungsdatum auf dem Papier ist unerheblich.
Reicht es, wenn ich vor Fristablauf „Widerspruch" sage?
Ein pauschales „Ich widerspreche" genügt nicht — du musst konkrete Einwendungen benennen (z. B. welche Position warum zweifelhaft ist). Genau dabei hilft die kostenlose Prüfung: Sie findet die konkreten Punkte samt Begründung.

Frist läuft noch? Dann lohnt der Blick in die Zahlen.

Lade deine Abrechnung hoch — die kostenlose Vorschau zeigt dir in einer Minute, ob sich ein Widerspruch überhaupt lohnt.

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Hinweis: Der Rechner bildet die Regelfristen des § 556 Abs. 3 BGB für Wohnraummiete ab (Fristberechnung nach §§ 187, 188 BGB). Einzelfälle können abweichen — etwa wenn eine Seite die Verspätung nicht zu vertreten hat. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG; im Zweifel Mieterverein oder Fachanwalt fragen. Eingegebene Daten werden nicht gespeichert oder übertragen — die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser.

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