Kostenloser Rechner · § 556 BGB

Fristenrechner für die Nebenkostenabrechnung

Zwei Fristen entscheiden alles: Der Vermieter hat 12 Monate Zeit abzurechnen — und Sie haben 12 Monate Zeit zu widersprechen. Datum eingeben, Frist sofort sehen. Kostenlos, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.

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1 · Bis wann darf der Vermieter abrechnen?

Die Abrechnung muss Ihnen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bei Abrechnung nach Kalenderjahr ist das Ende meist der 31.12.

Häufigster Fall — Abrechnung nach Kalenderjahr:

2 · Bis wann können Sie widersprechen?

Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Zugang = der Tag, an dem die Abrechnung in Ihrem Briefkasten oder Postfach war.

Was hinter den beiden Fristen steckt

Ein Paragraph, zwei Richtungen — und sehr unterschiedliche Folgen.

Frist 1 · Vermieter

Abrechnungsfrist: 12 Monate ab Zeitraum-Ende

Verpasst der Vermieter die Frist, kann er eine Nachzahlung in aller Regel nicht mehr verlangen — außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ihr Guthaben verfällt dadurch nicht.

Keine Abrechnung erhalten? →
Frist 2 · Mieter

Einwendungsfrist: 12 Monate ab Zugang

Innerhalb dieser Zeit müssen Sie konkrete Einwendungen erheben — danach sind sie grundsätzlich ausgeschlossen, selbst wenn die Abrechnung objektiv falsch ist.

So legen Sie Widerspruch ein →
Außerdem

Rückforderung: 3 Jahre Verjährung

Zu viel gezahlte Beträge können Sie grundsätzlich drei Jahre lang zurückfordern (§§ 195, 199 BGB) — gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand.

Alle Fristen im Detail →

Häufige Fragen

Für wen gilt dieser Rechner?
Für Wohnraummiete in Deutschland mit vereinbarter Betriebskosten-Vorauszahlung. Bei Gewerbemiete gilt § 556 BGB nicht direkt, und bei einer echten Pauschale gibt es gar keine Abrechnungspflicht.
Was passiert, wenn die Abrechnungsfrist abgelaufen ist?
Eine Nachforderung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) — es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ihr Anspruch auf die Abrechnung selbst und auf ein Guthaben bleibt bestehen.
Zählt das Datum auf der Abrechnung oder der Tag im Briefkasten?
Der Zugang zählt — also der Tag, an dem die Abrechnung so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie sie zur Kenntnis nehmen konnten. Das Erstellungsdatum auf dem Papier ist unerheblich.
Reicht es, wenn ich vor Fristablauf „Widerspruch" sage?
Ein pauschales „Ich widerspreche" genügt nicht — Sie müssen konkrete Einwendungen benennen (z. B. welche Position warum zweifelhaft ist). Genau dabei hilft die kostenlose Prüfung: Sie findet die konkreten Punkte samt Begründung.

Frist läuft noch? Dann lohnt der Blick in die Zahlen.

Laden Sie Ihre Abrechnung hoch — die kostenlose Vorschau zeigt Ihnen in einer Minute, ob sich ein Widerspruch überhaupt lohnt.

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Sie betreiben eine Seite zum Thema Mieten, Wohnen oder Verbraucherrecht? Sie dürfen den Fristenrechner kostenlos einbetten — dauerhaft, ohne Anmeldung und ohne Rückfrage. Im eingebetteten Rechner läuft bewusst kein Tracking und kein Cookie-Banner. Die letzte Zeile sorgt dafür, dass das Fenster automatisch mitwächst — sie ist optional.

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Hinweis: Der Rechner bildet die Regelfristen des § 556 Abs. 3 BGB für Wohnraummiete ab (Fristberechnung nach §§ 187, 188 BGB). Einzelfälle können abweichen — etwa wenn eine Seite die Verspätung nicht zu vertreten hat. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG; im Zweifel Mieterverein oder Fachanwalt fragen. Eingegebene Daten werden nicht gespeichert oder übertragen — die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.

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