Welche Fristen gelten für meine Nebenkostenabrechnung?
Der Schlüssel ist eine einfache Unterscheidung: Vermieter und Mieter haben unterschiedliche Fristen – mit unterschiedlichen Zwecken. Wer das trennt, versteht fast alle Fristen rund um die Nebenkostenabrechnung.
- Es gibt zwei zentrale Fristen – eine für den Vermieter, eine für Sie als Mieter.
- Der Vermieter muss grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).
- Versäumt er das, kann er eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr fordern – ein Guthaben bleibt bestehen.
- Sie können Einwendungen grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben.
- Wichtig: Beide Fristen starten zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Ende des Zeitraums vs. Zugang der Abrechnung).
- Rückforderungen wegen zu viel gezahlter Beträge verjähren grundsätzlich in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).
Zwei Fristen, zwei Zwecke
Nicht jede Frist gilt für dieselbe Person – das ist der häufigste Irrtum.
Frist des Vermieters
- ZweckAbrechnen
- Dauer12 Monate
- StartEnde des Abrechnungszeitraums
- VersäumtNachforderung grundsätzlich ausgeschlossen, Guthaben bleibt
Frist des Mieters
- ZweckEinwenden
- Dauer12 Monate
- StartZugang der Abrechnung
- VersäumtEinwendungen grundsätzlich ausgeschlossen
In beiden Fällen kann eine Ausnahme greifen, wenn die betreffende Partei die Verspätung nicht zu vertreten hat. Maßgeblich ist der Einzelfall.
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Typische Fristen-Fälle.
Die Abrechnung kommt nach über einem Jahr
Liegt sie nach Ablauf der 12-Monats-Frist, kann eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen sein – ein Guthaben bleibt aber bestehen.
Abrechnung prüfen →Fehler erst nach 13 Monaten bemerkt
Die Einwendungsfrist (12 Monate ab Zugang) könnte abgelaufen sein. Prüfen Sie das Zugangsdatum genau.
Zum Widerspruch →Jahrelang zu viel gezahlt
Rückforderungen verjähren grundsätzlich in drei Jahren – der Blick zurück lohnt sich, hat aber zeitliche Grenzen.
Belege einsehen →Häufige Fragen
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Was passiert, wenn der Vermieter die Frist versäumt?
Bis wann kann ich als Mieter Einwendungen erheben?
Ab wann läuft welche Frist?
Wann verjährt eine Rückforderung?
Muss ich eine verspätet zugestellte Nachzahlung zahlen?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 556 Abs. 3 BGB – Abrechnungsfrist und Einwendungsfrist (jeweils zwölf Monate)
- §§ 195, 199 BGB – regelmäßige Verjährung (drei Jahre)
- § 259 BGB – Anspruch auf prüffähige Abrechnung und Belegeinsicht
Verwandte Schritte im Prüfprozess.
Unsicher, ob Ihre Abrechnung fristgerecht war?
Wenn Sie prüfen möchten, ob die Frist eingehalten wurde und ob die Abrechnung Auffälligkeiten enthält, können Sie sie mit Mietchecker analysieren.
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.