§ 556 Abs. 3 BGB — Abrechnungsfrist 12 Monate§ 556 Abs. 3 BGB — Einwendungsfrist 12 Monate§§ 195, 199 BGB — Verjährung 3 JahreVermieter ≠ Mieter (verschiedene Fristen)§ 556 Abs. 3 BGB — Abrechnungsfrist 12 Monate§ 556 Abs. 3 BGB — Einwendungsfrist 12 Monate§§ 195, 199 BGB — Verjährung 3 JahreVermieter ≠ Mieter (verschiedene Fristen)
Fristen · Ratgeber

Welche Fristen gelten für meine Nebenkostenabrechnung?

Der Schlüssel ist eine einfache Unterscheidung: Vermieter und Mieter haben unterschiedliche Fristen – mit unterschiedlichen Zwecken. Wer das trennt, versteht fast alle Fristen rund um die Nebenkostenabrechnung.

Das Wichtigste in Kürze

Zwei Fristen, zwei Zwecke

Nicht jede Frist gilt für dieselbe Person – das ist der häufigste Irrtum.

Frist des Vermieters

  • ZweckAbrechnen
  • Dauer12 Monate
  • StartEnde des Abrechnungszeitraums
  • VersäumtNachforderung grundsätzlich ausgeschlossen, Guthaben bleibt

Frist des Mieters

  • ZweckEinwenden
  • Dauer12 Monate
  • StartZugang der Abrechnung
  • VersäumtEinwendungen grundsätzlich ausgeschlossen

In beiden Fällen kann eine Ausnahme greifen, wenn die betreffende Partei die Verspätung nicht zu vertreten hat. Maßgeblich ist der Einzelfall.

Erkennen Sie Ihre Situation wieder?

Typische Fristen-Fälle.

Verspätet

Die Abrechnung kommt nach über einem Jahr

Liegt sie nach Ablauf der 12-Monats-Frist, kann eine Nachforderung grundsätzlich ausgeschlossen sein – ein Guthaben bleibt aber bestehen.

Abrechnung prüfen →
Spät entdeckt

Fehler erst nach 13 Monaten bemerkt

Die Einwendungsfrist (12 Monate ab Zugang) könnte abgelaufen sein. Prüfen Sie das Zugangsdatum genau.

Zum Widerspruch →
Rückforderung

Jahrelang zu viel gezahlt

Rückforderungen verjähren grundsätzlich in drei Jahren – der Blick zurück lohnt sich, hat aber zeitliche Grenzen.

Belege einsehen →

Häufige Fragen

Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Endet der Zeitraum am 31.12., muss die Abrechnung in der Regel bis zum 31.12. des Folgejahres zugehen.
Was passiert, wenn der Vermieter die Frist versäumt?
Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter eine Nachzahlung grundsätzlich nicht mehr verlangen – es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben zu Ihren Gunsten bleibt bestehen.
Bis wann kann ich als Mieter Einwendungen erheben?
Grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Einwendungen in der Regel ausgeschlossen, außer Sie haben die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Ab wann läuft welche Frist?
Die Frist des Vermieters beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums, Ihre Einwendungsfrist mit dem Zugang der Abrechnung. Deshalb können beide Fristen zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten enden.
Wann verjährt eine Rückforderung?
Ansprüche auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge verjähren grundsätzlich in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben.
Muss ich eine verspätet zugestellte Nachzahlung zahlen?
Ist die Abrechnungsfrist abgelaufen, müssen Sie eine Nachzahlung grundsätzlich nicht mehr leisten. Da Ausnahmen möglich sind, lohnt sich im Zweifel eine genaue Prüfung des Zugangsdatums und der Umstände.

Quellen und rechtliche Grundlagen

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Unsicher, ob Ihre Abrechnung fristgerecht war?

Wenn Sie prüfen möchten, ob die Frist eingehalten wurde und ob die Abrechnung Auffälligkeiten enthält, können Sie sie mit Mietchecker analysieren.

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Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.

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