Nebenkostenabrechnung prüfen
Erfahren Sie, welche Fehler häufig vorkommen – und prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung in wenigen Minuten auf Auffälligkeiten.
- Rund jede zweite Nebenkostenabrechnung ist fehlerhaft – eine Prüfung lohnt sich oft.
- Nicht umlagefähig sind vor allem Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen.
- Häufige Fehler: falscher Verteilerschlüssel, Rechenfehler, überhöhte Einzelposten.
- Der Vermieter muss binnen 12 Monaten abrechnen – danach meist keine Nachzahlung mehr.
- Bei Auffälligkeiten: Belegeinsicht verlangen und nur unter Vorbehalt zahlen.
- Mietchecker prüft Ihre Abrechnung in wenigen Minuten – Position für Position.
Typische Fehler in Nebenkostenabrechnungen
Diese Auffälligkeiten kommen besonders häufig vor – und lassen sich gut prüfen.
Nicht umlagefähige Kosten
Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen gehören nicht in die Nebenkosten – tauchen aber oft trotzdem auf.
Rechenfehler
Die Summe der Positionen oder der Saldo aus Vorauszahlung und Gesamtkosten geht nicht auf.
Falscher Verteilerschlüssel
Kosten werden nach dem falschen Maßstab umgelegt – etwa nach Fläche statt Verbrauch oder mit falschen Quadratmetern. Verteilerschlüssel erklärt.
Frist versäumt
Kommt die Abrechnung später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, ist eine Nachforderung meist ausgeschlossen.
Überhöhte Einzelposten
Einzelne Positionen liegen deutlich über dem Üblichen – ein Anlass für Belegeinsicht und Nachfrage.
Was darf umgelegt werden – und was nicht?
Die wichtigste Unterscheidung auf einen Blick.
Umlagefähig
- Wasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung
- Heizung & Warmwasser (verbrauchsabhängig)
- Hauswart – nur für Hauswarttätigkeiten
- Gartenpflege, Hausreinigung, Aufzug
- Grundsteuer, Gebäude- & Haftpflichtversicherung
Nicht umlagefähig
- Verwaltungskosten / Hausverwaltung
- Instandhaltung, Instandsetzung, Reparaturen
- Bank-, Kontoführungs- & Mahngebühren
- Rechtsschutz- & Mietausfallversicherung
- Kabel-TV (seit 01.07.2024, TKModG)
So funktioniert die Prüfung
In vier Schritten von der Abrechnung zum fertigen Schreiben.
Upload
Abrechnung als PDF hochladen – auch ein Scan oder Foto genügt.
Analyse
Jede Position wird gegen BetrKV, HeizkostenV und Rechtsprechung geprüft.
Ergebnis
Sie sehen Position für Position, was auffällig ist – mit Begründung.
Widerspruch
Bei Bedarf ein fertiges Schreiben an den Vermieter – sendebereit.
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Typische Fälle – und worauf Sie dann besonders achten sollten.
Hausmeister auf der Abrechnung
Hausmeisterkosten sind nur für echte Hauswarttätigkeiten umlagefähig. Fehlt die Aufschlüsselung, können Verwaltung oder Reparaturen darin versteckt sein.
Mehr dazu →Vermieter rechnet Gartenpflege ab
Regelmäßige Pflege darf umgelegt werden – die Neuanlage eines Gartens dagegen nicht, denn das zählt als Instandhaltung.
Worauf achten →Hohe Nachforderung erhalten
Prüfen Sie zuerst Frist und Rechenwege. Zahlen Sie nur unter Vorbehalt und verlangen Sie Belegeinsicht, bevor Sie die Forderung akzeptieren.
Worauf achten →Welche Kosten werden geprüft?
Die häufigsten Positionen einer Nebenkostenabrechnung – jeweils auf Umlagefähigkeit und Höhe.
Häufige Fragen
Lohnt es sich, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen?
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Wie lange habe ich Zeit, der Abrechnung zu widersprechen?
Welche Frist gilt für den Vermieter?
Muss ich eine Nachzahlung sofort zahlen?
Ersetzt Mietchecker einen Anwalt?
Laden Sie jetzt Ihre Nebenkostenabrechnung hoch.
Position für Position geprüft gegen BetrKV, HeizkostenV und die aktuelle Rechtsprechung – inklusive fertigem Widerspruchsschreiben.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 556 Abs. 3 BGB – Abrechnungs- und Einwendungsfrist (jeweils 12 Monate)
- § 1 und § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) – umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten
- Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizung und Warmwasser
- § 259 BGB – Anspruch auf eine prüffähige Abrechnung und Belegeinsicht
- Stiftung Warentest – zur Fehlerquote bei Nebenkostenabrechnungen
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Es wird keine konkrete Rückzahlung versprochen.