Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung erklärt
Heizkosten sind oft der größte Posten – und einer der fehleranfälligsten. Hier erfahren Sie, wie abgerechnet wird, worauf Sie achten sollten und wann sich eine genauere Prüfung lohnt.
- Heizkosten werden nach der Heizkostenverordnung abgerechnet – teils nach Verbrauch, teils nach Wohnfläche.
- Mindestens 50 % müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden (üblich sind 50–70 %).
- Wird gar nicht nach Verbrauch abgerechnet, dürfen Sie 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).
- Die Abrechnung muss Ihren Verbrauch nachvollziehbar ausweisen (Zählerstände).
- Umlagefähig sind u. a. Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung und der Messdienst – nicht aber die Erneuerung der Heizung.
- Fehlen Verbrauchsanteil oder Zählerstände, lohnt sich eine genauere Prüfung.
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Typische Fälle – und worauf Sie dann achten sollten.
Ich heize sparsam, zahle aber viel
Ein Teil wird immer nach Fläche verteilt (Grundkosten). Wird gar nicht nach Verbrauch abgerechnet, greift das 15-%-Kürzungsrecht.
Abrechnung prüfen →Keine Zählerstände auf der Abrechnung
Ihr Verbrauch muss nachvollziehbar ausgewiesen sein. Fehlt er, können Sie Belegeinsicht verlangen.
Zur Ablesung →„Geschätzter Verbrauch"
Eine Schätzung ist nur in Ausnahmen zulässig – etwa bei Gerätedefekt oder verwehrtem Zugang.
Mehr dazu →Was ist umlagefähig – und was nicht?
Betriebskosten der Heizung ja, ihre Erneuerung nein.
Umlagefähig
- Brennstoff (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets)
- Betriebsstrom der Heizungsanlage
- Wartung, Reinigung und Prüfung der Anlage
- Ablesung und Abrechnung (Messdienst), Gerätemiete
Nicht umlagefähig
- Anschaffung oder Erneuerung der Heizungsanlage
- Reparaturen und Instandsetzung
- Verwaltungskosten
- Anschaffung neuer Messgeräte (statt Miete)
So prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung
In vier Schritten zur Einschätzung.
Verbrauchsanteil
Mindestens 50 % müssen nach Verbrauch abgerechnet sein.
Zählerstände
Sind Ihr Anfangs- und Endstand ausgewiesen?
Verteilung
Grund- und Verbrauchskosten nachvollziehbar getrennt?
Kürzung prüfen
Keine Verbrauchserfassung? Dann 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).
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Häufige Fragen
Wie werden Heizkosten abgerechnet?
Wie viel muss verbrauchsabhängig sein?
Wann darf ich 15 % kürzen?
Was, wenn keine Zählerstände angegeben sind?
Sind Wartungskosten der Heizung umlagefähig?
Was ist ein Heizkostenverteiler?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 6 und § 7 HeizkostenV – Verteilung nach Verbrauch und Wohnfläche
- § 12 HeizkostenV – Kürzungsrecht bei fehlender Verbrauchserfassung (15 %)
- § 2 Nr. 4 und Nr. 5 BetrKV – Kosten für Heizung und Warmwasser
- § 259 BGB – Anspruch auf prüffähige Abrechnung und Belegeinsicht
Sind Ihre Heizkosten korrekt abgerechnet?
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