HeizkostenV — mind. 50 % verbrauchsabhängig§ 12 HeizkostenV — 15 % Kürzungsrecht§ 2 Nr. 4/5 BetrKV — Heizung & Warmwasser§ 259 BGB — BelegeinsichtHeizkostenV — mind. 50 % verbrauchsabhängig§ 12 HeizkostenV — 15 % Kürzungsrecht§ 2 Nr. 4/5 BetrKV — Heizung & Warmwasser§ 259 BGB — Belegeinsicht
Heizkosten · Themenüberblick

Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung erklärt

Heizkosten sind oft der größte Posten – und einer der fehleranfälligsten. Hier erfahren Sie, wie abgerechnet wird, worauf Sie achten sollten und wann sich eine genauere Prüfung lohnt.

Das Wichtigste in Kürze

Erkennen Sie Ihre Situation wieder?

Typische Fälle – und worauf Sie dann achten sollten.

Wenig geheizt

Ich heize sparsam, zahle aber viel

Ein Teil wird immer nach Fläche verteilt (Grundkosten). Wird gar nicht nach Verbrauch abgerechnet, greift das 15-%-Kürzungsrecht.

Abrechnung prüfen →
Keine Werte

Keine Zählerstände auf der Abrechnung

Ihr Verbrauch muss nachvollziehbar ausgewiesen sein. Fehlt er, können Sie Belegeinsicht verlangen.

Zur Ablesung →
Geschätzt

„Geschätzter Verbrauch"

Eine Schätzung ist nur in Ausnahmen zulässig – etwa bei Gerätedefekt oder verwehrtem Zugang.

Mehr dazu →

Was ist umlagefähig – und was nicht?

Betriebskosten der Heizung ja, ihre Erneuerung nein.

Umlagefähig

  • Brennstoff (Gas, Öl, Fernwärme, Pellets)
  • Betriebsstrom der Heizungsanlage
  • Wartung, Reinigung und Prüfung der Anlage
  • Ablesung und Abrechnung (Messdienst), Gerätemiete

Nicht umlagefähig

  • Anschaffung oder Erneuerung der Heizungsanlage
  • Reparaturen und Instandsetzung
  • Verwaltungskosten
  • Anschaffung neuer Messgeräte (statt Miete)

So prüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung

In vier Schritten zur Einschätzung.

1

Verbrauchsanteil

Mindestens 50 % müssen nach Verbrauch abgerechnet sein.

2

Zählerstände

Sind Ihr Anfangs- und Endstand ausgewiesen?

3

Verteilung

Grund- und Verbrauchskosten nachvollziehbar getrennt?

4

Kürzung prüfen

Keine Verbrauchserfassung? Dann 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).

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Häufige Fragen

Wie werden Heizkosten abgerechnet?
Nach der Heizkostenverordnung: ein Teil verbrauchsabhängig (nach Ihren erfassten Verbrauchswerten), der Rest nach Wohnfläche. Üblich ist eine Aufteilung von 70 % Verbrauch zu 30 % Fläche.
Wie viel muss verbrauchsabhängig sein?
Mindestens 50 %, höchstens 70 % der Heiz- und Warmwasserkosten werden nach Verbrauch verteilt. Der übrige Teil entfällt als Grundkosten auf die Wohnfläche.
Wann darf ich 15 % kürzen?
Wird verbrauchsabhängig gar nicht abgerechnet – etwa rein nach Fläche – steht Ihnen ein Kürzungsrecht von 15 % der Heizkosten zu (§ 12 HeizkostenV).
Was, wenn keine Zählerstände angegeben sind?
Ihr Verbrauch muss nachvollziehbar sein. Fehlen die Zählerstände, können Sie Belegeinsicht und eine prüffähige Abrechnung verlangen (§ 259 BGB).
Sind Wartungskosten der Heizung umlagefähig?
Ja. Regelmäßige Wartung, Reinigung und Prüfung der Anlage gehören zu den umlagefähigen Heizkosten. Reparaturen und die Erneuerung der Anlage dagegen nicht.
Was ist ein Heizkostenverteiler?
Das kleine Gerät am Heizkörper, das Ihren Verbrauch erfasst. Wie es funktioniert und welche Fehler vorkommen, lesen Sie unter Heizkostenverteiler.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Sind Ihre Heizkosten korrekt abgerechnet?

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