Wohnfläche falsch – was heißt das für die Abrechnung?
Die Wohnfläche ist die stille Bezugsgröße unter fast jeder Position: Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister, Müll – bei all dem bestimmt Ihre Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche Ihren Anteil. Stimmt die Fläche nicht, ist die ganze Abrechnung anteilig schief. Und die gute Nachricht: Für die Betriebskostenabrechnung zählt nach der Rechtsprechung die tatsächliche Fläche.
- Beim häufigsten Verteilerschlüssel (Wohnfläche) hängt Ihr Anteil an fast jeder Position von Ihrer Fläche ab – ein Fehler wirkt sich vielfach aus.
- Nach der Rechtsprechung des BGH ist für die Betriebskostenabrechnung grundsätzlich die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich.
- Auf eine früher angenommene Toleranzgrenze von 10 % kommt es dabei in der Regel nicht mehr an – schon kleinere Abweichungen können zählen.
- Balkone, Terrassen und Dachschrägen werden nur anteilig oder gar nicht gezählt – eine häufige Quelle überhöhter Flächenangaben.
- Sowohl Ihre eigene Fläche als auch die Gesamtfläche des Hauses sollten stimmen – beide beeinflussen Ihren Prozentsatz.
Warum die Fläche der große Hebel ist
Ein Fehler, der sich durch die ganze Abrechnung zieht.
Ihr Anteil = Ihre Wohnfläche ÷ Gesamtfläche. Diese eine Quote wird auf nahezu jede flächenverteilte Position angewendet. Ist Ihre Fläche z. B. um 5 % zu hoch angesetzt, zahlen Sie bei fast jedem Posten rund 5 % zu viel – über die ganze Abrechnung summiert sich das.
| Anteil mit angegebener Fläche (75 ÷ 700) | 10,7 % |
| Anteil mit tatsächlicher Fläche (70 ÷ 700) | 10,0 % |
| Zu viel gezahlt bei 4.000 € Gesamtkosten | ≈ 28 € |
Vereinfachtes Beispiel. Die Größenordnung hängt von den Gesamtkosten ab – bei hohen Kosten oder größerer Abweichung wird der Effekt entsprechend größer.
So prüfen Sie Ihre Fläche
Drei Ansätze, vom Einfachen zum Genaueren.
Vergleichen Sie die Angaben
Steht in Mietvertrag, Abrechnung und ggf. Exposé dieselbe Fläche? Abweichungen zwischen den Dokumenten sind ein erster Hinweis.
Achten Sie auf Balkon, Terrasse, Dachschräge
Balkone und Terrassen zählen meist nur zu einem Viertel bis zur Hälfte, Flächen unter Dachschrägen nur anteilig. Wurde die volle Fläche angesetzt, ist die Angabe oft zu hoch.
Messen Sie im Zweifel nach
Bei begründetem Verdacht lohnt das Nachmessen (Grundfläche der Räume). Weicht das Ergebnis deutlich ab, ist das die Grundlage für eine Nachfrage oder einen Einwand.
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Typische Flächen-Fälle.
Vertrag und Abrechnung nennen verschiedene Flächen
Für die Abrechnung ist grundsätzlich die tatsächliche Fläche maßgeblich. Klären Sie, welche Zahl stimmt, und lassen Sie die Abrechnung ggf. korrigieren.
Zum Verteilerschlüssel →Die Fläche wirkt zu groß
Ein häufiger Grund: Balkon oder Terrasse wurden voll statt anteilig angesetzt. Das treibt die Fläche – und Ihren Anteil – nach oben.
Anteil nachrechnen →Die Gesamtfläche des Hauses fehlt oder wirkt falsch
Auch die Gesamtfläche beeinflusst Ihren Prozentsatz. Fehlt sie, können Sie die Angabe und Belegeinsicht verlangen.
Belege einsehen →Häufige Fragen
Welche Wohnfläche zählt für die Abrechnung?
Gilt die 10-%-Toleranz noch?
Zählt mein Balkon zur Wohnfläche?
Wie viel Geld macht das aus?
Was kann ich tun, wenn die Fläche falsch ist?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- BGH, Urteil vom 18.11.2015 (VIII ZR 266/14) – für die Betriebskostenabrechnung ist die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Berechnung der Wohnfläche, anteilige Anrechnung von Balkonen/Terrassen und Dachschrägen
- § 556a BGB – Abrechnung nach Wohnfläche als Regel-Verteilerschlüssel; § 259 BGB – Belegeinsicht
Verwandte Fragen zur Verteilung.
Unsicher, ob Ihre Fläche und Ihr Anteil stimmen?
Mietchecker rechnet Ihren Anteil aus Fläche und Gesamtfläche nach und markiert, wenn Ihr Prozentsatz auffällig wirkt – oft der erste Hinweis auf eine falsche Flächenangabe.
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.