Leerstand im Haus – muss ich das mitzahlen?
Kurze Antwort: Nein. Stehen im Gebäude Wohnungen leer, ist das Sache des Vermieters – er trägt deren Kostenanteil selbst. Ihr eigener Anteil darf sich durch den Leerstand nicht erhöhen. Der häufige Fehler in der Praxis ist genau das Gegenteil: Die Gesamtkosten werden nur auf die bewohnten Wohnungen verteilt – dann zahlen die verbliebenen Mieter zu viel.
- Das Leerstandsrisiko trägt grundsätzlich der Vermieter, nicht die verbleibenden Mieter.
- Beim Flächenschlüssel bleibt die leere Fläche Teil der Gesamtfläche – dadurch ändert sich Ihr Prozentsatz nicht, und der Vermieter trägt den auf den Leerstand entfallenden Teil.
- Häufiger Fehler: Die Gesamtkosten werden nur durch die bewohnten Einheiten geteilt – dann steigt Ihr Anteil unzulässig.
- Bei verbrauchsabhängigen Kosten (Wasser, Heizung) zahlt eine leere Wohnung ohnehin fast nichts – hier entsteht kaum Umverteilung.
- Prüfen lässt sich das über die Gesamtfläche: Passt sie zur tatsächlichen Gebäudegröße oder wurde die leere Wohnung „herausgerechnet"?
Warum Leerstand Ihren Anteil nicht erhöhen darf
Der Denkfehler steckt in der Bezugsgröße.
Ihr Anteil an den Betriebskosten ergibt sich beim üblichen Flächenschlüssel aus Ihrer Wohnfläche geteilt durch die Gesamtfläche des Hauses. Entscheidend ist: Die Gesamtfläche umfasst alle Wohnungen – auch die leerstehende. Dadurch bleibt Ihr Prozentsatz konstant, egal ob nebenan jemand wohnt oder nicht. Der Anteil, der rechnerisch auf die leere Wohnung entfällt, bleibt beim Vermieter hängen. Das ist gewollt: Das Vermietungsrisiko soll nicht auf die übrigen Mieter abgewälzt werden.
| Richtig: Ihr Anteil = 1 von 4 Wohnungen | 1.000 € |
| Falsch: Kosten nur auf 3 bewohnte verteilt | 1.333 € |
| Zu viel gezahlt durch den Fehler | 333 € |
Vereinfachtes Beispiel mit gleich großen Wohnungen. In der Praxis wird nach Fläche gerechnet, das Prinzip bleibt gleich.
Zwei Rechenwege – nur einer ist richtig
Woran Sie den Unterschied erkennen.
Korrekt
- Gesamtfläche = alle Wohnungen, auch leere
- Ihr Prozentsatz bleibt unabhängig vom Leerstand gleich
- Der Leerstands-Anteil bleibt beim Vermieter
Fehlerhaft
- Bezugsfläche = nur bewohnte Wohnungen
- Ihr Prozentsatz steigt, sobald jemand auszieht
- Sie tragen die Kosten der leeren Wohnung mit
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Typische Leerstands-Fälle.
Ihr Prozentsatz ist höher als im Vorjahr, obwohl sich Ihre Wohnung nicht geändert hat
Möglicher Hinweis darauf, dass die Bezugsfläche verkleinert wurde. Vergleichen Sie die ausgewiesene Gesamtfläche mit dem Vorjahr.
Zum Verteilerschlüssel →Die Gesamtfläche in der Abrechnung wirkt zu klein
Rechnen Sie grob nach, ob alle Wohnungen enthalten sind. Fehlt die Fläche einer leeren Wohnung, wurde der Leerstand womöglich herausgerechnet.
Rechenfehler prüfen →Sorge wegen Heizkosten der leeren Wohnung
Verbrauchsabhängig zahlt eine leere Wohnung fast nichts. Nur die kleinen Grundkosten-Anteile verteilen sich – meist ein sehr kleiner Effekt.
Zu den Heizkosten →Häufige Fragen
Muss ich für leerstehende Wohnungen mitzahlen?
Wie erkenne ich, ob der Leerstand falsch verteilt wurde?
Gilt das auch für Heiz- und Wasserkosten?
Ändert sich etwas bei Abrechnung nach Personenzahl?
Was kann ich tun, wenn ich zu viel gezahlt habe?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 556a BGB – Abrechnung nach Wohnfläche als gesetzlicher Regel-Verteilerschlüssel
- Allgemeiner Grundsatz der Rechtsprechung: Das Leerstandsrisiko trägt der Vermieter
- § 259 BGB – Anspruch auf nachvollziehbare Abrechnung und Belegeinsicht
Verwandte Fragen zur Verteilung.
Unsicher, ob der Leerstand korrekt verteilt wurde?
Mietchecker prüft die Verteilung und die Gesamtfläche und markiert, wenn Ihr Anteil auffällig wirkt – zum Beispiel, weil die Bezugsgröße nicht passt.
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.