Kostenarten · Ratgeber

Sind Kabel- und TV-Gebühren in der Nebenkostenabrechnung noch umlagefähig?

Grundsätzlich nein – hier hat sich etwas geändert. Seit dem 1. Juli 2024 ist das „Nebenkostenprivileg" weggefallen. Laufende Kabel-TV-Gebühren aus einem Sammelvertrag dürfen seither grundsätzlich nicht mehr pauschal über die Nebenkosten umgelegt werden – Sie entscheiden selbst über Ihren TV-Anschluss.

Das Wichtigste in Kürze

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Was seit Juli 2024 gilt

Die Reform trennt den hauseigenen Anlagenbetrieb vom Programm-Entgelt.

Kann umlagefähig bleiben

  • Reine Betriebskosten einer hauseigenen Gemeinschaftsantennenanlage – Strom, Wartung (§ 2 Nr. 15 BetrKV)
  • Glasfaser-Bereitstellungsentgelt – befristet und gedeckelt (§ 72 TKG)

Nicht mehr umlagefähig (seit 1.7.2024)

  • Laufende Kabel-TV-Gebühren aus einem Sammelvertrag
  • Pauschale „Kabelanschluss"- oder Multimedia-Gebühr ohne eigene Wahl
  • Programm- und Senderpakete eines TV-Anbieters

Kurz: Der laufende TV-Empfang ist seit der Reform Ihre eigene Sache. Umlagefähig kann allenfalls der Betrieb einer gemeinschaftlichen Anlage bleiben – nicht das Fernsehprogramm (nicht umlagefähige Kosten).

Erkennen Sie Ihre Situation wieder?

Häufig steckt hinter einem Begriff mehr als gedacht.

Noch drauf

„Kabelgebühren" für 2024/2025

Für Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 ist die pauschale Umlage grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ein Blick in die Abrechnung lohnt sich.

Abrechnung prüfen →
Pauschale

„Multimedia-Pauschale"

Eine pauschale TV-/Multimedia-Gebühr ohne eigene Entscheidung des Mieters ist seit der Reform problematisch – unabhängig vom Namen des Postens.

Wie lege ich Widerspruch ein? →
Glasfaser

„Bereitstellungsentgelt"

Das ist etwas anderes als Kabel-TV: ein befristetes, der Höhe nach gedeckeltes Entgelt für den Glasfaserausbau (§ 72 TKG) – kein dauerhafter Posten.

Was ist nicht umlagefähig? →

Häufige Fragen

Sind Kabelgebühren noch umlagefähig?
Grundsätzlich nein. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen laufende Kabel-TV-Gebühren aus einem Sammelvertrag nicht mehr pauschal über die Nebenkosten umgelegt werden. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ist mit der TKG-Reform entfallen.
Was hat sich 2024 geändert?
Mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz endete zum 30. Juni 2024 die Übergangsfrist: Vermieter können die laufenden Kosten eines Kabelanschlusses seither nicht mehr automatisch als Betriebskosten auf alle Mieter umlegen.
Darf der Vermieter mir den TV-Anbieter vorschreiben?
Nein. Seit der Reform entscheiden Sie selbst, ob und über welchen Anbieter Sie Fernsehen empfängst – ob Kabel, Streaming, Satellit oder Antenne. Einen aufgezwungenen Sammelvertrag müssen Sie nicht über die Nebenkosten mitbezahlen.
Was gilt für die Gemeinschaftsantennenanlage?
Die reinen Betriebskosten einer hauseigenen Gemeinschaftsantennen- oder Verteilanlage (etwa Strom und Wartung) können grundsätzlich weiter umlagefähig sein (§ 2 Nr. 15 BetrKV). Nicht umlagefähig ist das Programm-Entgelt eines externen Anbieters.
Was ist das Glasfaser-Bereitstellungsentgelt?
Beim Glasfaserausbau kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen ein befristetes, der Höhe nach gedeckeltes Bereitstellungsentgelt umlegen (§ 72 TKG). Das ist klar vom dauerhaften Kabel-TV-Entgelt zu unterscheiden.
Was kann ich tun, wenn weiter Kabelgebühren abgerechnet werden?
Prüfe, ob der Posten Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 betrifft. Ist das der Fall, können Sie die Position beanstanden. Wie Sie dabei vorgehst, steht unter Widerspruch einlegen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

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Stehen noch Kabelgebühren auf Ihrer Abrechnung?

Wenn Sie prüfen möchtest, ob für Zeiträume ab Juli 2024 zu Unrecht Kabel-TV-Kosten umgelegt wurden, können Sie Ihre Abrechnung mit Mietchecker analysieren.

Nebenkosten prüfen

Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.

Nebenkostenabrechnung prüfen mit KI. Beta — kein Ersatz für Rechtsberatung.

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