Ist die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
Ja – und das überrascht viele. Steuern sind eigentlich nicht umlagefähig; die Grundsteuer ist die ausdrückliche Ausnahme (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Umgelegt werden darf aber nur die laufende Grundsteuer – und nur, wenn die Umlage von Betriebskosten vereinbart ist.
Auf dieser Seite
- Die Grundsteuer ist umlagefähig – als einzige Steuer ausdrücklich genannt (§ 2 Nr. 1 BetrKV), sofern die Umlage von Betriebskosten vereinbart ist.
- Umgelegt wird nur die laufende Grundsteuer, anteilig nach dem Verteilerschlüssel (meist Wohnfläche).
- Nicht umlagefähig sind einmalige Steuern und Beiträge wie die Grunderwerbsteuer oder Erschließungsbeiträge – die trägt der Eigentümer.
- Bei gemischt genutzten Häusern (Wohnen + Gewerbe) sollte der oft höhere Gewerbeanteil nicht voll auf die Wohnungsmieter umgelegt werden.
- Seit 2025 gelten reformierte Grundsteuerwerte – die laufende Grundsteuer bleibt umlagefähig (siehe Verteilerschlüssel).
Einzelne Position nachschlagen: Umlagefähig-Prüfer auf mietchecker.app — kostenlos, mit Paragraph. Ganze Abrechnung: kostenlose Prüfung.
Laufende Steuer oder Einmalbetrag?
„Grundsteuer" klingt eindeutig – aber rund ums Grundstück gibt es mehrere Abgaben.
Grundsätzlich umlagefähig
- Die laufende jährliche Grundsteuer (§ 2 Nr. 1 BetrKV)
- Anteilig nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel
- Laufende Erhöhungen für Ihren Mietzeitraum
Grundsätzlich nicht umlagefähig
- Grunderwerbsteuer (einmalig beim Kauf – Sache des Eigentümers)
- Einmalige Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
- Grundsteuer-Nachforderungen für Zeiträume vor dem Einzug
- Der auf Gewerbe entfallende Mehranteil bei gemischter Nutzung
Verwechslungsgefahr: Nur die Grundsteuer ist umlagefähig – die Grunderwerbsteuer und einmalige Anliegerbeiträge nicht. Im Zweifel hilft ein Blick in den Bescheid (nicht umlagefähige Kosten).
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Häufig steckt hinter einem Begriff mehr als gedacht.
Eine Steuer auf meiner Abrechnung?
Ungewöhnlich, aber bei der Grundsteuer korrekt: Sie ist die ausdrückliche Ausnahme von der Regel, dass Steuern nicht umlagefähig sind.
Abrechnung prüfen →Grundsteuer plötzlich höher
Seit der Reform 2025 sind neue Werte möglich. Die laufende Erhöhung ist grundsätzlich umlagefähig – sofern sie Ihren Mietzeitraum betrifft.
Verteilerschlüssel verstehen →Wohn- und Gewerbehaus
Der Gewerbeanteil kann höher besteuert sein. Führt das zu einer spürbaren Mehrbelastung der Wohnungen, kann ein Vorwegabzug für die Gewerbeflächen nötig sein. Fragen Sie im Zweifel nach, wie die Grundsteuer zwischen Wohnungen und Gewerbe aufgeteilt wurde.
Was ist nicht umlagefähig? →Häufige Fragen
Ist die Grundsteuer umlagefähig?
Warum darf eine Steuer überhaupt umgelegt werden?
Ist die Grunderwerbsteuer umlagefähig?
Was gilt bei gemischt genutzten Gebäuden?
Darf der Vermieter Grundsteuer-Erhöhungen nachträglich umlegen?
Warum kann die Grundsteuer in der Abrechnung für 2025 anders sein?
Nach welchem Schlüssel wird die Grundsteuer verteilt?
Kann ich den Grundsteuerbescheid einsehen?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 2 Nr. 1 BetrKV – die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, namentlich die Grundsteuer
- § 1 Abs. 2 BetrKV – Verwaltungs- und Instandhaltungskosten (nicht umlagefähig)
- § 556 Abs. 1 BGB – Umlage von Betriebskosten bei entsprechender Vereinbarung
- § 37 GrStG – neue Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025
- Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG – Länder dürfen eigene Grundsteuerregeln treffen
- BGH, Urteil vom 20.05.2026, VIII ZR 6/24 – Grundsteuer-Nachberechnung: Dreimonatsregel (ständige Rechtsprechung) und laufende Einsprüche des Vermieters
- BGH, Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05 – Vorwegabzug bei gemischt genutzten Gebäuden (nicht preisgebundener Wohnraum)
- § 556 Abs. 4 BGB – Belegeinsicht, auch in den Grundsteuerbescheid; elektronische Bereitstellung durch den Vermieter
Verwandte Fragen im Knowledge Graph.
Stimmt der Grundsteuer-Anteil auf Ihrer Abrechnung?
Wenn Sie prüfen möchten, ob die Grundsteuer korrekt und nur anteilig umgelegt wurde, können Sie Ihre Abrechnung mit Mietchecker analysieren.
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.