Ist die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
Ja – und das überrascht viele. Steuern sind eigentlich nicht umlagefähig; die Grundsteuer ist die ausdrückliche Ausnahme (§ 2 Nr. 1 BetrKV). Umgelegt werden darf aber nur die laufende Grundsteuer – und nur, wenn die Umlage von Betriebskosten vereinbart ist.
- Die Grundsteuer ist umlagefähig – als einzige Steuer ausdrücklich genannt (§ 2 Nr. 1 BetrKV), sofern die Umlage von Betriebskosten vereinbart ist.
- Umgelegt wird nur die laufende Grundsteuer, anteilig nach dem Verteilerschlüssel (meist Wohnfläche).
- Nicht umlagefähig sind einmalige Steuern und Beiträge wie die Grunderwerbsteuer oder Erschließungsbeiträge – die trägt der Eigentümer.
- Bei gemischt genutzten Häusern (Wohnen + Gewerbe) sollte der oft höhere Gewerbeanteil nicht voll auf die Wohnungsmieter umgelegt werden.
- Seit 2025 gelten reformierte Grundsteuerwerte – die laufende Grundsteuer bleibt umlagefähig (siehe Verteilerschlüssel).
Laufende Steuer oder Einmalbetrag?
„Grundsteuer" klingt eindeutig – aber rund ums Grundstück gibt es mehrere Abgaben.
Grundsätzlich umlagefähig
- Die laufende jährliche Grundsteuer (§ 2 Nr. 1 BetrKV)
- Anteilig nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel
- Laufende Erhöhungen für deinen Mietzeitraum
Grundsätzlich nicht umlagefähig
- Grunderwerbsteuer (einmalig beim Kauf – Sache des Eigentümers)
- Einmalige Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge
- Grundsteuer-Nachforderungen für Zeiträume vor dem Einzug
- Der auf Gewerbe entfallende Mehranteil bei gemischter Nutzung
Verwechslungsgefahr: Nur die Grundsteuer ist umlagefähig – die Grunderwerbsteuer und einmalige Anliegerbeiträge nicht. Im Zweifel hilft ein Blick in den Bescheid (nicht umlagefähige Kosten).
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Häufig steckt hinter einem Begriff mehr als gedacht.
Eine Steuer auf meiner Abrechnung?
Ungewöhnlich, aber bei der Grundsteuer korrekt: Sie ist die ausdrückliche Ausnahme von der Regel, dass Steuern nicht umlagefähig sind.
Abrechnung prüfen →Grundsteuer plötzlich höher
Seit der Reform 2025 sind neue Werte möglich. Die laufende Erhöhung ist grundsätzlich umlagefähig – sofern sie deinen Mietzeitraum betrifft.
Verteilerschlüssel verstehen →Wohn- und Gewerbehaus
Der Gewerbeanteil ist oft höher besteuert. Prüfe, ob nur der auf die Wohnungen entfallende Anteil umgelegt wurde – nicht der Gewerbeanteil mit.
Was ist nicht umlagefähig? →Häufige Fragen
Ist die Grundsteuer umlagefähig?
Warum darf eine Steuer überhaupt umgelegt werden?
Ist die Grunderwerbsteuer umlagefähig?
Was gilt bei gemischt genutzten Gebäuden?
Darf der Vermieter Grundsteuer-Erhöhungen nachträglich umlegen?
Nach welchem Schlüssel wird die Grundsteuer verteilt?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 2 Nr. 1 BetrKV – die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, namentlich die Grundsteuer
- § 1 Abs. 2 BetrKV – Verwaltungs- und Instandhaltungskosten (nicht umlagefähig)
- § 556 Abs. 1 BGB – Umlage von Betriebskosten bei entsprechender Vereinbarung
Verwandte Fragen im Knowledge Graph.
Stimmt der Grundsteuer-Anteil auf deiner Abrechnung?
Wenn du prüfen möchtest, ob die Grundsteuer korrekt und nur anteilig umgelegt wurde, kannst du deine Abrechnung mit Mietchecker analysieren.
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.