Ist die Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
Grundsätzlich ja – aber nicht jede Versicherung des Vermieters. Umlagefähig sind nur Versicherungen, die das Gebäude und seine Risiken absichern – nicht die, die das Vermögen oder das Vermieterinteresse des Eigentümers schützen.
- Die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich umlagefähig (§ 2 Nr. 13 BetrKV).
- Umlagefähig sind Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes: Feuer, Sturm, Leitungswasser, Elementarschäden, Glas sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
- Nicht umlagefähig sind Versicherungen, die das Vermögen oder Vermieterinteresse schützen – etwa Mietausfall- oder Rechtsschutzversicherung.
- Entscheidend ist, wessen Risiko die Versicherung absichert – das Gebäude oder den Eigentümer.
- Verteilt wird meist nach Wohnfläche (siehe Verteilerschlüssel).
Gebäude-Risiko oder Vermieter-Schutz?
„Versicherung" auf der Abrechnung – die entscheidende Frage ist, wer abgesichert wird.
Grundsätzlich umlagefähig
- Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser, Elementar)
- Glasversicherung gemeinschaftlicher Verglasung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Öltank-, Gewässerschaden- und Aufzugshaftpflicht
Grundsätzlich nicht umlagefähig
- Mietausfall- bzw. Mietverlustversicherung
- Rechtsschutzversicherung des Vermieters
- Reparaturkostenversicherung (dient der Instandhaltung)
- Private Versicherungen des Eigentümers
Faustregel: Sichert die Versicherung das Gebäude und seine Risiken ab, ist sie umlagefähig. Schützt sie das Einkommen oder die Rechtsposition des Eigentümers, nicht. Im Zweifel hilft ein Blick in die Police (nicht umlagefähige Kosten).
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Häufig steckt hinter einem Begriff mehr als gedacht.
Nur „Versicherung" als Posten
Steht dort nur „Versicherung", lohnt eine Aufschlüsselung: Welche genau? Gebäudeversicherung ist umlagefähig, eine Mietausfallversicherung nicht.
Abrechnung prüfen →Mehrere Versicherungen gebündelt
Werden mehrere Policen zusammengefasst, kann ein nicht umlagefähiger Anteil mitlaufen. Eine Aufschlüsselung schafft Klarheit.
Was ist nicht umlagefähig? →Elementarschaden-Zusatz
Der Schutz gegen Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen gehört zur Gebäudeversicherung und ist grundsätzlich umlagefähig.
Verteilerschlüssel verstehen →Häufige Fragen
Ist die Gebäudeversicherung umlagefähig?
Welche Versicherungen darf der Vermieter umlegen?
Ist die Mietausfallversicherung umlagefähig?
Ist die Rechtsschutzversicherung umlagefähig?
Ist die Glasversicherung umlagefähig?
Nach welchem Schlüssel wird die Versicherung verteilt?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 2 Nr. 13 BetrKV – Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung (namentlich Gebäude-, Glas-, Haftpflicht-, Öltank- und Aufzugsversicherung)
- § 1 Abs. 2 BetrKV – Verwaltungs- und Instandhaltungskosten (nicht umlagefähig)
- § 556 Abs. 1 BGB – Umlage von Betriebskosten bei entsprechender Vereinbarung
Verwandte Fragen im Knowledge Graph.
Versteckt sich im Versicherungs-Posten ein Vermieter-Schutz?
Wenn du prüfen möchtest, ob nur die umlagefähige Gebäudeversicherung abgerechnet wurde, kannst du deine Abrechnung mit Mietchecker analysieren.
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.