Abrechnung prüfen
Kostenarten · Ratgeber

Sind Schornsteinfegerkosten umlagefähig?

Grundsätzlich ja, wenn Ihr Mietvertrag die Umlage vorsieht. Jede Schornsteinfeger-Leistung darf aber nur einmal abgerechnet werden: entweder unter „Schornsteinreinigung“ oder als Teil der Heizkosten – nicht in beiden Posten. Genau das ist ein typischer Prüfpunkt.

Stand: 30.09.2026

Auf dieser Seite
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kosten der Schornsteinreinigung sind umlagefähige Betriebskosten (§ 2 Nr. 12 BetrKV), sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
  • Die BetrKV nennt dort die Kehrgebühren – aber nur, „soweit sie nicht bereits“ bei den Heizkosten (§ 2 Nr. 4 Buchstabe a BetrKV) berücksichtigt sind.
  • Bei einer Zentralheizung gehören die Abgasanlage und die Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu den Heizkosten.
  • Nicht umlagefähig sind Reparaturen am Schornstein, Sanierung und einmalige Abnahmen nach dem Einbau einer neuen Anlage.
  • Prüfweg: Schornsteinfeger-Rechnung mit der Heizkostenabrechnung vergleichen – bei Unklarheit hilft die Belegeinsicht.

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Sind Schornsteinfegerkosten Nebenkosten?

Ja, soweit es um laufende Arbeiten geht. Die Grenze verläuft zwischen „regelmäßig kehren, messen, prüfen“ und „reparieren oder neu einbauen“.

Grundsätzlich umlagefähig

  • Kehrgebühren für das regelmäßige Reinigen von Schornstein und Abgasleitungen (§ 2 Nr. 12 BetrKV)
  • Abgasmessung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – bei Zentralheizung als Teil der Heizkosten (§ 2 Nr. 4 Buchstabe a BetrKV)
  • Reinigung, Prüfung und Messung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten (§ 2 Nr. 4 Buchstabe d BetrKV)

Grundsätzlich nicht umlagefähig

  • Reparaturen am Schornstein oder an der Abgasleitung (Instandsetzung)
  • Sanierung des Schornsteins oder Einbau einer neuen Abgasleitung
  • Einmalige Abnahme nach dem Einbau einer neuen Heizung oder Feuerstätte
  • Dieselbe Leistung ein zweites Mal, wenn sie schon in den Heizkosten steckt

Wer zahlt den Schornsteinfeger, Mieter oder Vermieter?

Beauftragt und bezahlt wird er vom Eigentümer. Die laufenden Kosten kann dieser über die Nebenkosten weitergeben.

Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, das Kehren und Überprüfen der Anlagen zu veranlassen (§ 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz). Die Rechnung geht deshalb in der Regel an den Vermieter. Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Sie die Betriebskosten tragen, darf er die laufenden Schornsteinfegerkosten anteilig in die Nebenkostenabrechnung übernehmen. Ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung genügt dafür in der Regel.

Fehlt eine solche Vereinbarung, bleiben die Kosten beim Vermieter. Reparaturen, Sanierung und einmalige Arbeiten trägt er grundsätzlich in jedem Fall selbst.

Wie erkenne ich doppelt abgerechnete Schornsteinfegerkosten?

Drei Schritte – dafür brauchen Sie Ihre Betriebskosten- und Ihre Heizkostenabrechnung.

1

Beide Abrechnungen nebeneinanderlegen

Suchen Sie in der Betriebskostenabrechnung den Posten „Schornsteinreinigung“ oder „Schornsteinfeger“ und in der Heizkostenabrechnung die Positionen zu Wartung, Abgasanlage oder Immissionsmessung.

2

Die Rechnung ansehen

Die Schornsteinfeger-Rechnung zeigt, welche Arbeiten berechnet wurden, etwa Kehren, Messen oder Überprüfen. Sie können sie im Rahmen der Belegeinsicht anfordern.

3

Jede Leistung nur einmal

Taucht dieselbe Arbeit in beiden Abrechnungen auf, ist ein Teil doppelt umgelegt. Diesen Anteil können Sie beanstanden (Widerspruch).

Nicht jede Nennung an zwei Stellen ist ein Fehler: Oft wird zum Beispiel das Kehren unter „Schornsteinreinigung“ und die Abgasmessung der Heizung in den Heizkosten abgerechnet. Entscheidend ist, ob dieselbe Leistung zweimal berechnet wurde.

Erkennen Sie Ihre Situation wieder?

Typische Schornsteinfeger-Posten in der Abrechnung.

Deutlich höher

Der Posten ist höher als im Vorjahr

Ein Grund kann die Feuerstättenschau sein, die nur in Abständen von mehreren Jahren stattfindet. Die Rechnung zeigt, welche Arbeiten berechnet wurden.

Belege einsehen →
Neue Heizung

Abnahme nach einem Heizungstausch in der Abrechnung

Die einmalige Abnahme einer neu eingebauten Anlage gehört zur Investition und grundsätzlich nicht in die Nebenkosten.

Wartung oder Reparatur? →
Fernwärme

Fernwärme – und trotzdem Schornsteinfeger?

Bei Fernwärme steht die Feuerstätte in der Regel nicht im Haus. Ein Schornsteinfeger-Posten kann trotzdem berechtigt sein, etwa für Kamine oder andere Feuerstätten. Fragen Sie im Zweifel nach, wofür er anfällt.

Heizkosten verstehen →

Häufige Fragen

Sind Schornsteinfegerkosten umlagefähig?
Ja, grundsätzlich. Die Kosten der Schornsteinreinigung gehören zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 12 BetrKV und können umgelegt werden, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Das gilt allerdings nur, soweit sie nicht bereits als Heizkosten abgerechnet werden.
Gehört die Abgasmessung zu den Heizkosten?
Bei einer Zentralheizung ja. Die BetrKV zählt die Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ausdrücklich zu den Kosten des Heizungsbetriebs (§ 2 Nr. 4 Buchstabe a BetrKV). Sie werden dann mit der Heizkostenabrechnung nach den Regeln der Heizkostenverordnung verteilt.
Ist die Feuerstättenschau umlagefähig?
Die Feuerstättenschau – die gesetzlich vorgeschriebene Besichtigung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (§ 14 SchfHwG) – ist in der BetrKV nicht ausdrücklich genannt. Weil sie vorgeschrieben ist und regelmäßig wiederkehrt, werden ihre Kosten in der Praxis häufig als umlagefähig behandelt. Die Einordnung kann im Einzelfall aber unterschiedlich ausfallen. Da sie nur in Abständen von mehreren Jahren stattfindet, kann der Posten in einzelnen Jahren höher sein.
Muss ich Reparaturen am Schornstein bezahlen?
Nicht über die Nebenkosten. Reparaturen und Sanierung sind Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 BetrKV), der Einbau neuer Abgasleitungen ist eine einmalige Investition. Beides gehört grundsätzlich nicht in die Betriebskosten.
Nach welchem Schlüssel werden die Schornsteinfegerkosten verteilt?
Nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel, ohne Vereinbarung grundsätzlich nach Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Laufen die Kosten über die Heizkostenabrechnung, gelten die Regeln der Heizkostenverordnung. Mehr dazu unter Verteilerschlüssel.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  • § 2 Nr. 12 BetrKV – Kosten der Schornsteinreinigung (Kehrgebühren), soweit nicht bereits nach Nr. 4 Buchstabe a berücksichtigt
  • § 2 Nr. 4 Buchstabe a und d BetrKV – Heizungsbetrieb einschließlich Abgasanlage; Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz; Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten
  • § 1 Abs. 2 BetrKV – Instandhaltung und Instandsetzung (nicht umlagefähig)
  • §§ 1, 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) – Pflichten des Eigentümers; Feuerstättenschau
  • § 556 Abs. 1 BGB – Umlage von Betriebskosten bei entsprechender Vereinbarung; § 556a Abs. 1 BGB – Verteilung nach Wohnfläche

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Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.