Wartung = laufende Pflege = umlagefähigReparatur & Instandsetzung = Vermietersachedie Art der Arbeit entscheidet, nicht das Wort§ 1 Abs. 2 BetrKV: Instandhaltung nicht umlagefähigWartung = laufende Pflege = umlagefähigReparatur & Instandsetzung = Vermietersachedie Art der Arbeit entscheidet, nicht das Wort§ 1 Abs. 2 BetrKV: Instandhaltung nicht umlagefähig
Grundlagen · Ratgeber

Wartung oder Reparatur – wer zahlt?

Eine der wichtigsten Grenzen in der ganzen Abrechnung: Laufende Wartung ist umlagefähig, das Beheben von Schäden und Verschleiß (Reparatur, Instandsetzung) ist Vermietersache. Entscheidend ist die Art der Arbeit – nicht, welches Wort auf der Rechnung steht. Wer das trennt, erkennt einen der häufigsten Fehler sofort.

Das Wichtigste in Kürze

Die eine Frage, die entscheidet

Erhalten oder wiederherstellen?

Fragen Sie sich bei jeder handwerklichen Position: Wird hier etwas laufend gepflegt, damit es funktionsfähig bleibt – oder wird ein Schaden bzw. Verschleiß behoben? Das Erste ist Wartung (umlagefähig), das Zweite Instandsetzung (Vermietersache). Die Betriebskostenverordnung nimmt Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ausdrücklich von der Umlage aus – unabhängig davon, wie der Handwerker seine Rechnung überschreibt.

Wartung – umlagefähig

  • Regelmäßige Heizungswartung
  • Wiederkehrende Aufzugsprüfung/-wartung
  • Prüfung von Rauchmeldern, Blitzschutz
  • Dachrinnenreinigung, Entlüften der Anlage

Reparatur – Vermietersache

  • Austausch eines defekten Bauteils
  • Erneuerung verschlissener Technik
  • Behebung eines Wasserschadens
  • Instandsetzung nach Defekt

Signalwörter in der Rechnung

Diese Begriffe deuten auf die jeweilige Seite hin.

Formulierung auf der RechnungEinordnung
Wartung, Prüfung, Inspektion, Kontrolle, Reinigungeher umlagefähig
Reparatur, Austausch, Erneuerung, Instandsetzung, Ersatzeher Vermietersache
„Vollwartung" (Aufzug/Heizung)Reparaturanteil herausrechnen
Ersatzteil, Material bei Defektbehebungeher Vermietersache

Die Begriffe sind nur Anhaltspunkte – im Zweifel zählt, was tatsächlich gemacht wurde. Bei Unklarheit hilft Belegeinsicht in die zugrunde liegende Handwerkerrechnung.

Erkennen Sie Ihre Situation wieder?

Typische Wartungs-/Reparatur-Fälle.

Vollwartung

„Vollwartungsvertrag Aufzug" als eine Summe

Solche Verträge enthalten oft einen Reparatur-/Instandsetzungsanteil. Der ist nicht umlagefähig und sollte herausgerechnet sein.

Zu den Aufzugskosten →
Getarnt

Unter „Hausmeister" oder „Wartung" steckt eine Reparatur

Die Überschrift ändert nichts: Ein Reparaturposten bleibt Vermietersache, auch wenn er unter einer umlagefähigen Position auftaucht.

Hausmeister & Reparaturen →
Einmalig hoch

Ein ungewöhnlich hoher Einmalbetrag

„Austausch", „Erneuerung", „Instandsetzung" bei einem großen Betrag ist ein deutliches Signal, genauer hinzusehen und Belegeinsicht zu verlangen.

Was nicht umlagefähig ist →

Häufige Fragen

Ist Wartung umlagefähig?
Ja, grundsätzlich. Regelmäßige Wartung erhält die Funktionsfähigkeit und zählt zu den laufenden Betriebskosten. Nicht umlagefähig ist dagegen die Instandsetzung, also das Beheben von Schäden oder Verschleiß.
Warum ist Reparatur Sache des Vermieters?
Weil Instandhaltung und Instandsetzung ausdrücklich von den umlagefähigen Betriebskosten ausgenommen sind (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Sie dienen dem Erhalt der Bausubstanz und gehören zum Eigentümerrisiko, nicht zu den laufenden Nutzungskosten.
Was gilt bei einem Vollwartungsvertrag?
Vollwartungsverträge (häufig bei Aufzug und Heizung) enthalten neben der reinen Wartung oft einen Reparatur- und Instandsetzungsanteil. Dieser Anteil ist nicht umlagefähig und muss herausgerechnet werden – häufig wird dafür ein pauschaler Abschlag angesetzt.
Der Handwerker hat „Wartung" geschrieben – reicht das?
Nein, die Bezeichnung allein ist nicht entscheidend. Maßgeblich ist, was tatsächlich gemacht wurde. Wurde ein Teil ausgetauscht oder ein Defekt behoben, ist das trotz der Überschrift „Wartung" ein Reparaturanteil.
Wie finde ich heraus, was wirklich gemacht wurde?
Über Belegeinsicht: Sie können die zugrunde liegende Handwerker- oder Wartungsrechnung einsehen. Dort steht meist detaillierter, ob es sich um Wartung, Materialaustausch oder Reparatur handelte.

Quellen und rechtliche Grundlagen

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Versteckt sich eine Reparatur in Ihrer Abrechnung?

Mietchecker prüft die Positionen auf typische Reparatur- und Instandsetzungsanteile – auch, wenn sie unter „Wartung" oder „Hausmeister" auftauchen.

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