§ 1 Abs. 2 BetrKV — Instandhaltung nicht umlagefähig§ 2 Nr. 14 BetrKV — Hauswart umlagefähig (laufende Pflege)Wartung ≠ Reparatur§ 259 BGB — Belegeinsicht§ 1 Abs. 2 BetrKV — Instandhaltung nicht umlagefähig§ 2 Nr. 14 BetrKV — Hauswart umlagefähig (laufende Pflege)Wartung ≠ Reparatur§ 259 BGB — Belegeinsicht
Hausmeisterkosten · Detailfrage

Sind Reparaturen durch den Hausmeister umlagefähig?

Kurz: nein. Reparaturen zählen zur Instandhaltung – und die ist nicht umlagefähig, auch wenn der Hausmeister sie ausführt. Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht die Person.

Das Wichtigste in Kürze

Wartung oder Reparatur? Das ist der Unterschied

Die Grenze entscheidet über die Umlagefähigkeit.

Umlagefähig: Pflege & Bedienung

  • Regelmäßige Kontrollgänge und Sichtprüfungen
  • Bedienen gemeinschaftlicher Anlagen (z. B. Heizung an/aus)
  • Reinigung, Pflege, Glühlampe wechseln

Nicht umlagefähig: Reparatur

  • Instandsetzung defekter Teile (Türen, Leitungen, Schlösser)
  • Austausch und Erneuerung verschlissener Bauteile
  • Material- und Arbeitskosten der Reparatur

Häufige Fragen

Sind Reparaturen durch den Hausmeister umlagefähig?
Nein. Reparaturen sind Instandhaltung bzw. Instandsetzung und nach § 1 Abs. 2 BetrKV nicht umlagefähig – unabhängig davon, ob ein Handwerker oder der Hausmeister sie ausführt.
Was unterscheidet Wartung von Reparatur?
Wartung und Pflege erhalten den ordnungsgemäßen Zustand und können umlagefähig sein. Eine Reparatur beseitigt einen bereits eingetretenen Schaden – das ist Instandsetzung und gehört nicht in die Nebenkosten.
Der Hausmeister repariert regelmäßig – was tun?
Dann muss der auf Reparaturen entfallende Zeitanteil aus den Hausmeisterkosten herausgerechnet werden. Verlangen Sie eine Aufschlüsselung der Tätigkeiten und Belegeinsicht.
Gilt das auch für „kleine" Reparaturen?
Auch kleinere Instandsetzungen sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Eine etwaige Beteiligung an Bagatell-Reparaturen kann sich nur aus dem Mietvertrag ergeben – nicht aus der Betriebskostenabrechnung.

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Quellen und rechtliche Grundlagen

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