§ 556 Abs. 3 BGB — Abrechnungsfrist 12 MonateZahlung unter Vorbehalt — zahlen ≠ zustimmen§ 556 Abs. 3 BGB — Einwendungsfrist 12 MonateFälligkeit setzt prüffähige Abrechnung voraus§ 556 Abs. 3 BGB — Abrechnungsfrist 12 MonateZahlung unter Vorbehalt — zahlen ≠ zustimmen§ 556 Abs. 3 BGB — Einwendungsfrist 12 MonateFälligkeit setzt prüffähige Abrechnung voraus
Nachzahlung · Ratgeber

Nachzahlung erhalten – muss ich das zahlen?

Sie haben eine hohe Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung erhalten und fragen sich, ob Sie sofort zahlen müssen? Die kurze Antwort: meist ja – aber Zahlen bedeutet nicht, dass Sie die Abrechnung akzeptieren. Sie können unter Vorbehalt zahlen und die Betriebskostenabrechnung anschließend in Ruhe prüfen. Für Einwendungen haben Sie grundsätzlich zwölf Monate Zeit – Sie müssen sich also nicht unter Zeitdruck entscheiden, ob die Forderung berechtigt ist.

Das Wichtigste in Kürze

Wann ist eine Nachzahlung überhaupt fällig?

Drei Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, bevor Sie zahlen müssen.

1

Die Abrechnung ist prüffähig und nachvollziehbar

Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Ihr Anteil und Ihre Vorauszahlungen müssen erkennbar sein. Eine Abrechnung, die sich nicht nachvollziehen lässt, löst in der Regel noch keine Zahlungspflicht aus.

2

Die Abrechnung kam rechtzeitig

Der Vermieter muss grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Kommt die Abrechnung später, ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen – ein Guthaben bleibt dagegen bestehen. Mehr dazu unter Fristen.

3

Die Forderung ist inhaltlich korrekt

Nicht umlagefähige Posten, falsche Schlüssel oder Rechenfehler mindern den Betrag. Ob die Höhe stimmt, zeigt erst die Prüfung der einzelnen Positionen.

Fehlt eine der Voraussetzungen, heißt das nicht automatisch, dass Sie nichts zahlen müssen – oft ist nur ein Teil der Forderung betroffen. Maßgeblich ist der Einzelfall.

Zahlen, prüfen – oder beides?

Der Mittelweg ist meist der klügste: unter Vorbehalt zahlen und in Ruhe prüfen.

Gar nicht zahlen

  • Riskant, wenn die Forderung (teilweise) berechtigt ist
  • Verzugsfolgen wie Mahnung und Verzugszinsen möglich
  • Nur sinnvoll, wenn die Forderung offensichtlich unberechtigt ist – etwa nach Fristablauf

Unter Vorbehalt zahlenMeist sinnvoll

  • Kein Verzugsrisiko – Sie halten die Zahlungsfrist ein
  • Volle zwölf Monate Zeit für Prüfung und Einwendungen
  • Bestätigen sich Fehler, können Sie zu viel Gezahltes zurückfordern

Ohne Prüfung zahlen

  • Sie zahlen womöglich Positionen, die gar nicht umlagefähig sind
  • Rechenfehler und falsche Schlüssel bleiben unentdeckt
  • Der häufigste Fehler – dabei kostet eine Prüfung nichts

Für den Vorbehalt genügt ein kurzer Zusatz bei der Überweisung oder eine kurze Nachricht an den Vermieter, etwa: „Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung." Damit signalisieren Sie: Die Zahlung ist kein Anerkenntnis der Abrechnung. Bestätigen sich Ihre Zweifel bei der Prüfung, können Sie anschließend förmlich Widerspruch einlegen.

Erkennen Sie Ihre Situation wieder?

Typische Nachzahlungs-Fälle.

Zeitdruck

Hohe Nachzahlung, Frist „14 Tage"

Die im Brief gesetzte Frist ändert nichts an Ihrem Einwendungsrecht. Unter Vorbehalt zahlen nimmt den Druck raus – geprüft wird danach.

Abrechnung prüfen →
Zu spät

Abrechnung kommt nach 14 Monaten

Nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen. Prüfen Sie Abrechnungszeitraum und Zugangsdatum.

Zu den Fristen →
Zweifel

Posten wirken zu hoch oder unzulässig

Auffällige Sprünge bei den Heizkosten, den Hausmeisterkosten oder bei Verwaltung und Reparaturen: Solche Posten mindern die Nachzahlung, wenn sie nicht umlagefähig sind.

Was nicht umlagefähig ist →
Mieterwechsel

Hohe Nachzahlung nach Ein- oder Auszug

Bei unterjährigem Ein- oder Auszug dürfen Ihnen nur die Kosten Ihrer tatsächlichen Mietzeit berechnet werden – verbrauchsabhängige Posten anteilig. Prüfen Sie Abrechnungszeitraum und Verteilung genau.

Verteilerschlüssel prüfen →

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich die Nachzahlung überweisen?
Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich ist die in der Abrechnung genannte Zahlungsfrist, häufig rund 30 Tage. Halten Sie diese im Zweifel ein – eine Zahlung unter Vorbehalt schützt Ihre Rechte trotzdem.
Was bedeutet „Zahlung unter Vorbehalt" genau?
Sie zahlen den geforderten Betrag, erklären aber, dass die Zahlung kein Anerkenntnis ist und Sie sich die Rückforderung vorbehalten. Ein kurzer Hinweis im Verwendungszweck oder eine Nachricht an den Vermieter genügt in der Regel.
Verliere ich durch die Zahlung mein Widerspruchsrecht?
Nein. Die Einwendungsfrist von zwölf Monaten ab Zugang der Abrechnung läuft unabhängig davon, ob Sie gezahlt haben. Die Zahlung unter Vorbehalt stellt zusätzlich klar, dass Sie die Abrechnung nicht anerkennen.
Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?
Ist die Forderung fällig und berechtigt, geraten Sie in Verzug – mit möglichen Folgen wie Mahnung und Verzugszinsen. Nicht zu zahlen ist deshalb nur sinnvoll, wenn die Forderung offensichtlich unberechtigt ist, etwa weil die Abrechnungsfrist abgelaufen ist.
Kann mir mein Vermieter kündigen, wenn ich die Nachzahlung nicht zahle?
Eine einzelne, strittige Nachzahlung rechtfertigt in aller Regel keine Kündigung. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt einen erheblichen Rückstand voraus – meist mehr als eine Monatsmiete. Wer unter Vorbehalt zahlt, ist ohnehin auf der sicheren Seite, weil kein Verzug entsteht. Riskant wird es nur, wenn Sie eine berechtigte, fällige Forderung dauerhaft und trotz Mahnung ignorieren.
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, aber viele Vermieter lassen bei hohen Beträgen mit sich reden. Fragen Sie schriftlich an – am besten, bevor die Zahlungsfrist abläuft.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn sich Fehler bestätigen?
Bestätigen sich Einwendungen, können Sie zu viel gezahlte Beträge zurückverlangen. Solche Rückforderungen verjähren grundsätzlich in drei Jahren – warten sollten Sie damit trotzdem nicht.

Ihr nächster Schritt

Eine Nachzahlung müssen Sie meist zunächst begleichen – aber nie unter Zeitdruck und nie als Anerkenntnis. Wer unter Vorbehalt zahlt, hält jede Frist ein und behält zwölf Monate Zeit, um die Abrechnung in Ruhe zu prüfen.

  1. Prüfen, ob die Abrechnung fristgerecht und nachvollziehbar ist.
  2. Falls die Zahlungsfrist bald endet: unter Vorbehalt zahlen.
  3. Die Abrechnung anschließend auf Fehler prüfen – selbst oder mit Mietchecker.
Nebenkosten prüfen

Quellen und rechtliche Grundlagen

Mehr zum Thema

Die nächsten Schritte im Prüfprozess.

Unsicher, ob die Nachzahlung berechtigt ist?

Bevor Sie zahlen oder widersprechen: Wenn Sie wissen möchten, ob Fristen eingehalten wurden und welche Positionen auffällig sind, können Sie Ihre Abrechnung mit Mietchecker analysieren.

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Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.

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