Nachzahlung erhalten – muss ich das zahlen?
Sie haben eine hohe Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung erhalten und fragen sich, ob Sie sofort zahlen müssen? Die kurze Antwort: meist ja – aber Zahlen bedeutet nicht, dass Sie die Abrechnung akzeptieren. Sie können unter Vorbehalt zahlen und die Betriebskostenabrechnung anschließend in Ruhe prüfen. Für Einwendungen haben Sie grundsätzlich zwölf Monate Zeit – Sie müssen sich also nicht unter Zeitdruck entscheiden, ob die Forderung berechtigt ist.
- Zahlen und widersprechen schließen sich nicht aus: Wer „unter Vorbehalt" zahlt, hält die Frist ein und kann sein Geld bei Fehlern zurückverlangen.
- Für Einwendungen gegen die Abrechnung haben Sie zwölf Monate ab Zugang Zeit.
- Kommt die Abrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB).
- Eine Nachzahlung ist grundsätzlich nur fällig, wenn die Abrechnung prüffähig und nachvollziehbar ist und fristgerecht zugegangen ist.
- Eine starre gesetzliche Zahlungsfrist gibt es nicht – üblich ist die in der Abrechnung genannte Frist, oft etwa 30 Tage.
- Einfach gar nicht zu zahlen ist riskant – bei einer berechtigten Forderung drohen Verzugsfolgen.
Wann ist eine Nachzahlung überhaupt fällig?
Drei Voraussetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, bevor Sie zahlen müssen.
Die Abrechnung ist prüffähig und nachvollziehbar
Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Ihr Anteil und Ihre Vorauszahlungen müssen erkennbar sein. Eine Abrechnung, die sich nicht nachvollziehen lässt, löst in der Regel noch keine Zahlungspflicht aus.
Die Abrechnung kam rechtzeitig
Der Vermieter muss grundsätzlich binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Kommt die Abrechnung später, ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen – ein Guthaben bleibt dagegen bestehen. Mehr dazu unter Fristen.
Die Forderung ist inhaltlich korrekt
Nicht umlagefähige Posten, falsche Schlüssel oder Rechenfehler mindern den Betrag. Ob die Höhe stimmt, zeigt erst die Prüfung der einzelnen Positionen.
Fehlt eine der Voraussetzungen, heißt das nicht automatisch, dass Sie nichts zahlen müssen – oft ist nur ein Teil der Forderung betroffen. Maßgeblich ist der Einzelfall.
Zahlen, prüfen – oder beides?
Der Mittelweg ist meist der klügste: unter Vorbehalt zahlen und in Ruhe prüfen.
Gar nicht zahlen
- Riskant, wenn die Forderung (teilweise) berechtigt ist
- Verzugsfolgen wie Mahnung und Verzugszinsen möglich
- Nur sinnvoll, wenn die Forderung offensichtlich unberechtigt ist – etwa nach Fristablauf
Unter Vorbehalt zahlenMeist sinnvoll
- Kein Verzugsrisiko – Sie halten die Zahlungsfrist ein
- Volle zwölf Monate Zeit für Prüfung und Einwendungen
- Bestätigen sich Fehler, können Sie zu viel Gezahltes zurückfordern
Ohne Prüfung zahlen
- Sie zahlen womöglich Positionen, die gar nicht umlagefähig sind
- Rechenfehler und falsche Schlüssel bleiben unentdeckt
- Der häufigste Fehler – dabei kostet eine Prüfung nichts
Für den Vorbehalt genügt ein kurzer Zusatz bei der Überweisung oder eine kurze Nachricht an den Vermieter, etwa: „Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung." Damit signalisieren Sie: Die Zahlung ist kein Anerkenntnis der Abrechnung. Bestätigen sich Ihre Zweifel bei der Prüfung, können Sie anschließend förmlich Widerspruch einlegen.
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Typische Nachzahlungs-Fälle.
Hohe Nachzahlung, Frist „14 Tage"
Die im Brief gesetzte Frist ändert nichts an Ihrem Einwendungsrecht. Unter Vorbehalt zahlen nimmt den Druck raus – geprüft wird danach.
Abrechnung prüfen →Abrechnung kommt nach 14 Monaten
Nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist ist eine Nachforderung in der Regel ausgeschlossen. Prüfen Sie Abrechnungszeitraum und Zugangsdatum.
Zu den Fristen →Posten wirken zu hoch oder unzulässig
Auffällige Sprünge bei den Heizkosten, den Hausmeisterkosten oder bei Verwaltung und Reparaturen: Solche Posten mindern die Nachzahlung, wenn sie nicht umlagefähig sind.
Was nicht umlagefähig ist →Hohe Nachzahlung nach Ein- oder Auszug
Bei unterjährigem Ein- oder Auszug dürfen Ihnen nur die Kosten Ihrer tatsächlichen Mietzeit berechnet werden – verbrauchsabhängige Posten anteilig. Prüfen Sie Abrechnungszeitraum und Verteilung genau.
Verteilerschlüssel prüfen →Häufige Fragen
Wie schnell muss ich die Nachzahlung überweisen?
Was bedeutet „Zahlung unter Vorbehalt" genau?
Verliere ich durch die Zahlung mein Widerspruchsrecht?
Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?
Kann mir mein Vermieter kündigen, wenn ich die Nachzahlung nicht zahle?
Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn sich Fehler bestätigen?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 556 Abs. 3 BGB – Abrechnungsfrist und Einwendungsfrist (jeweils zwölf Monate)
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners (Folgen ausbleibender Zahlung)
- §§ 195, 199 BGB – regelmäßige Verjährung von Rückforderungen (drei Jahre)
- § 259 BGB – Anspruch auf nachvollziehbare Abrechnung und Belegeinsicht
Die nächsten Schritte im Prüfprozess.
Unsicher, ob die Nachzahlung berechtigt ist?
Bevor Sie zahlen oder widersprechen: Wenn Sie wissen möchten, ob Fristen eingehalten wurden und welche Positionen auffällig sind, können Sie Ihre Abrechnung mit Mietchecker analysieren.
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.