CO₂-Kosten – wer zahlt was?
Seit 2023 müssen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten beim Heizen teilen. Der überraschende Teil: Je schlechter ein Haus gedämmt ist, desto größeren Anteil trägt der Vermieter – bis zu 95 %. Viele Abrechnungen setzen die CO₂-Kosten aber weiterhin zu 100 % auf den Mieter. Fehlt die Aufteilung in Ihrer Abrechnung, lohnt sich ein genauer Blick.
- Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gilt für Abrechnungszeiträume seit dem 1. Januar 2023.
- Es betrifft nur Heizungen mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Heizöl, teils Fernwärme) – auf sie fällt der CO₂-Preis an.
- Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell: Je höher der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter, desto größer der Anteil des Vermieters – bis zu 95 %.
- Der Gedanke dahinter: Wer schlecht dämmt, soll einen Anreiz zur Sanierung haben – deshalb zahlt bei ineffizienten Häusern der Vermieter mehr.
- Der Vermieter muss die Aufteilung berechnen und in der Abrechnung ausweisen; die dafür nötigen CO₂-Angaben stehen meist auf Ihrer Brennstoff- oder Fernwärmerechnung.
- Fehlt die Aufteilung, können Sie sie einfordern – der auf den Vermieter entfallende Anteil ist von Ihren Kosten abzuziehen.
Warum ein schlechtes Haus den Vermieter mehr kostet
Der eigentliche Kniff des Stufenmodells – und der häufigste Aha-Moment.
Bis Ende 2022 zahlten Mieter den CO₂-Preis in ihren Heizkosten allein. Das ist ungerecht, weil der Mieter die Dämmung und die Heizungsanlage gar nicht beeinflussen kann – der Vermieter aber schon. Deshalb koppelt das Gesetz die Aufteilung an die Energieeffizienz des Gebäudes, gemessen als CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Je mehr ein Haus ausstößt (also je schlechter gedämmt), desto größer wird der Anteil des Vermieters.
| CO₂-Ausstoß des Gebäudes | Einordnung | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg/m²·Jahr | sehr effizient | 0 % |
| rund 27–32 kg/m²·Jahr | mittlerer Standard | ≈ 50 % |
| ab 52 kg/m²·Jahr | sehr ineffizient | 95 % |
Das vollständige Modell hat zehn Stufen zwischen diesen Werten. Die Tabelle zeigt nur Eckpunkte zur Orientierung – maßgeblich ist die konkrete Einstufung in Ihrer Abrechnung. Für Nichtwohngebäude gilt in der Anfangszeit eine hälftige Teilung (50/50).
So prüfen Sie Ihre Abrechnung
Drei schnelle Blicke genügen für den ersten Eindruck.
Wird überhaupt fossil geheizt?
Der CO₂-Preis fällt nur bei Erdgas, Heizöl und (teils) Fernwärme an. Bei einer Wärmepumpe oder reiner Stromheizung gibt es keinen CO₂-Anteil aufzuteilen.
Taucht die CO₂-Aufteilung in der Abrechnung auf?
Suchen Sie nach einer Position wie „CO₂-Kosten", „CO₂-Anteil Vermieter" oder einem entsprechenden Abzug. Fehlt sie ganz, obwohl fossil geheizt wird, ist das ein Nachfragegrund.
Wurde der Vermieteranteil abgezogen?
Der auf den Vermieter entfallende Prozentsatz muss Ihre CO₂-Kosten mindern. Ist der volle CO₂-Betrag bei Ihnen gelandet, sollte das korrigiert werden.
Erkennen Sie Ihre Situation wieder?
Typische Fälle rund um die CO₂-Kosten.
Keine Spur von CO₂-Aufteilung, obwohl mit Gas geheizt wird
Seit 2023 muss der Vermieter aufteilen. Fehlt jeder Hinweis, können Sie die Aufteilung schriftlich einfordern und den Vermieteranteil geltend machen.
Zu den Heizkosten →Der komplette CO₂-Preis steht auf Ihrer Seite
Bei fossiler Heizung ist eine 100-%-Umlage auf den Mieter seit 2023 in der Regel nicht mehr korrekt – je nach Gebäude fehlt Ihr Abzug.
Was nicht umlagefähig ist →Ihr Haus heizt mit Wärmepumpe oder Strom
Dann fällt kein CO₂-Preis an, und es gibt nichts aufzuteilen. Eine fehlende CO₂-Position ist hier völlig normal – kein Grund zur Sorge.
Zur Heizkostenablesung →Häufige Fragen
Seit wann gilt die CO₂-Kostenaufteilung?
Für welche Heizungen gilt das?
Warum zahlt der Vermieter bei schlechten Häusern mehr?
Was kann ich tun, wenn die Aufteilung fehlt?
Woher kommen die Angaben für die Berechnung?
Um wie viel Geld geht es typischerweise?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- CO2KostAufG – Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (in Kraft seit 1. Januar 2023)
- §§ 5–7 CO2KostAufG – Stufenmodell für Wohngebäude, Aufteilung und Nachweispflichten
- BEHG – Brennstoffemissionshandelsgesetz (Grundlage des CO₂-Preises auf fossile Brennstoffe)
Verwandte Fragen rund um die Heizkosten.
Unsicher, ob Ihre CO₂-Kosten korrekt aufgeteilt sind?
Wenn Sie prüfen möchten, ob die CO₂-Aufteilung in Ihrer Abrechnung berücksichtigt wurde – und ob sonst etwas auffällig ist – können Sie Ihre Abrechnung mit Mietchecker analysieren.
Hinweis: Mietchecker.app erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch Mieterverein oder Fachanwalt. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.