Umlagefähig — oder nicht?
Eine Position aus Ihrer Nebenkostenabrechnung auswählen und sofort sehen, ob der Vermieter sie überhaupt auf Sie umlegen darf — mit Paragraph und Begründung. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ganze Abrechnung kostenlos prüfenOder direkt auswählen — 29 häufige Positionen:
Wichtig — es braucht immer zwei Schlüssel
Auch eine Position aus dem Katalog des § 2 BetrKV ist nur dann umlagefähig, wenn die Umlage von Betriebskosten zusätzlich im Mietvertrag vereinbart wurde (§ 556 BGB). Steht im Vertrag nichts dazu, trägt der Vermieter die Kosten — selbst bei einer Position, die hier als „umlagefähig“ angezeigt wird. Das Zwei-Schlüssel-Prinzip im Detail →
Häufige Fragen
Woher stammen diese Einordnungen?
Warum steht bei manchen Positionen „kommt darauf an“?
Meine Position ist nicht dabei — was jetzt?
Ersetzt das eine Rechtsberatung?
Und der Rest der Abrechnung?
Ob eine Position im Katalog steht, ist nur einer von fünf Prüfpunkten. Verteilerschlüssel, Rechenweg, Fristen und angerechnete Vorauszahlungen gehören genauso dazu. Laden Sie Ihre Abrechnung hoch — die kostenlose Vorschau zeigt in 1–2 Minuten, ob sich ein Widerspruch lohnt.
Diesen Rechner auf Ihrer Seite einbinden
Sie betreiben eine Seite zum Thema Mieten, Wohnen oder Verbraucherrecht? Sie dürfen den Umlagefähig-Prüfer kostenlos einbetten — dauerhaft, ohne Anmeldung und ohne Rückfrage. Im eingebetteten Rechner läuft bewusst kein Tracking und kein Cookie-Banner. Die letzte Zeile sorgt dafür, dass das Fenster automatisch mitwächst — sie ist optional.
Hinweis: Der Prüfer bildet die Regelfälle der Betriebskostenverordnung ab. Einzelfälle, abweichende Vereinbarungen und Rechtsprechung können zu anderen Ergebnissen führen. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG — im Zweifel Mieterverein oder Fachanwalt fragen. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.